Gefährdungsanalyse nach Arbeitsschutzgesetz

Als Arbeitgeber/in sind Sie gesetzlich verpflichtet, für jeden Arbeitsplatz  eine Gefährdungsanalyse zu erstellen. Zusammen mit den Fachkräften Ihres Unternehmens führen wir diese Analyse durch und beraten Sie, wenn weitere Maßnahmen zu ergreifen sind. Das können z. B. technische Umbaumaßnahmen, der Austausch von Gefahrstoffen oder Untersuchungen nach berufsgenossenschaftlichen Grundsätzen sein.

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