Berufsgenossenschaftliche Grundsatzuntersuchungen

Bestimmte Tätigkeiten oder der berufliche Umgang mit gesundheits-schädigenden Stoffen erfordern spezielle arbeitsmedizinische Vorsorge-untersuchungen, die wir in Ihrem Unternehmen durchführen können.

Die Berufsgenossenschaften haben Ziele und Umfang dieser Untersuchungen in den "Berufsgenossenschaftlichen Grundsätzen für arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen" festgelegt. Die Grundsätze sind nummeriert, z.B. G 20 für Arbeit mit Lärm oder G 37 für Bildschirmarbeit.

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