Arbeitsmedizin

Die physische und psychische Gesundheit der Mitarbeiter/innen eines Unternehmens ist gerade in Zeiten dynamischer Veränderungen der Arbeitswelt ein wichtiger Faktor des wirtschaftlichen Erfolges.

Arbeitgeber sind zum Arbeitsschutz verpflichtet

Gesetzlich ist jede/r Arbeitgeber/in zur gesundheitlichen Fürsorge gegenüber seinen Mitarbeiter/innen verpflichtet.

Das Arbeitschutzsgesetz definiert Arbeitsschutz über die Verhütung von Unfällen und Berufskrankheiten hinaus auch als ganzheitliche, betriebliche Gesundheitsvorsorge.

Vielfältige Aufgaben für Unternehmen

Für Ihr Unternehmen ergeben sich daraus vielfältige Aufgaben:

  • Gefährdungen am Arbeitsplatz ermitteln
  • Unfälle und Berufskrankheiten verhüten
  • Arbeit menschengerecht gestalten
  • Gesundheit und Wohlbefinden der Mitarbeiter erhalten
  • Mitarbeiter beteiligen, Maßnahmen dokumentieren/evaluieren

Wir beraten Sie

Unsere Arbeitsmediziner/innen beraten Sie sowohl im Bereich des klassischen Arbeitsschutzes als auch auf dem Gebiet der ganzheitlichen, betrieblichen Gesundheitsvorsorge. Wir unterstützen Sie darin, die Anforderungen des Arbeitsschutzgesetzes in Ihrem Betrieb bedarfsgerecht und passgenau umzusetzen.

Die Krankenkassen haben laut Arbeitsschutzgesetz einen umfassenden Auftrag zur Gesundheitsförderung. Sprechen Sie mit uns – wir informieren Sie, welche Leistungen der Arbeitsmedizin und betrieblichen Gesundheitsvorsorge von den Kassen bezahlt werden und beraten Sie diesbezüglich.

Auch als Arbeitnehmer haben Sie das Recht, sich regelmäßig arbeitsmedizinisch untersuchen zu lassen, wenn aufgrund der Arbeitsbedingungen mit Gesundheitsrisiken zu rechnen ist.

Unsere Leistung